Bürger zweiter Klasse? Habt keine Angst, zu sagen, wie es wirklich steht!
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Abstract
In unseren liberalen Demokratien hat jeder Bürger gleichermaßen Anrecht auf Teilhabe an politischer Mitbestimmung. Lange her sind die Zeiten, in denen nur solchen Bürgern in Frankreich und anderen europäischen Ländern das Wahlrecht verliehen wurde, die gemäß dem Zensus nachweisen konnten, dass sie eine bestimmte Mindestmenge an Steuern bezahlten. Lange her die Zeiten, in denen Frauen generell kein Wahlrecht hatten. Aber stimmt das wirklich? Der provokante Ausdruck „Bürger zweiter Klasse“ scheint dieser Behauptung zu widersprechen. Offiziell und aus rechtlicher Sicht existiert der Begriff Bürger zweiter Klasse nicht. Was aber, wenn mancher diese Terminologie auf sich selbst bezieht. In dieser Ausgabe von BILDUNGSFORSCHUNG versuchen wir, den Menschen Gehör zu schenken, die sich von der Gesellschaft vernachlässigt fühlen und die der Überzeugung sind, täglich einen gesetzlichen Unterschied in ihrer Fähigkeit zur Machtteilhabe zu erfahren. Im Versuch, den Begriff „Bürger zweiter Klasse“ genau zu definieren, sind wir noch weit davon entfernt, ein abschließendes Urteil fällen zu können. Allerdings lohnt es sich, diesen Begriff genauer zu betrachten, um über einige der aktuellen Themen im Bildungsbereich nachzudenken
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